Skip to content

Latest commit

 

History

History
47 lines (31 loc) · 2.74 KB

Geschaeftsordnung_des_Vorstands.md

File metadata and controls

47 lines (31 loc) · 2.74 KB

Geschäftsordnung des Vorstands

des Netz39 e.V. - Hackerspace Magdeburg

in der Fassung vom 27.06.2012

Am 2012-06-27 durch Vorstand beschlossen.

§1 Sitzungen

  • Der Vorstand legt die Termine für die turnusmäßigen Vorstandssitzungen kurzfristig fest.
  • Die Vorstandsmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Bei Nichtteilnahme muss einem Vorstandsmitglied ein Grund mitgeteilt werden.
  • Sind alle Mitglieder des Vorstandes damit einverstanden, können Sitzungen kurzfristig einberufen werden.

§2 Tagesordnung

  • Die Tagesordnung wird durch alle Vorstandsmitglieder aufgestellt.
  • Die Tagesordnung muss alle Anträge der Vorstandsmitglieder enthalten, die bis einschließlich dem Tage vor der Sitzung eingegangen sind.
  • Die Tagesordnung wird durch das Wiki allen Vorstandsmitgliedern mitgeteilt.

§3 Vertraulichkeit/Öffentlichkeit

  • Die Sitzungen des Vorstands sind nicht öffentlich.
  • Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden.

§4 Niederschrift

  • Über Vorstandssitzungen ist ein Sitzungsprotokoll zu fertigen. Das Protokoll muss umfassen: Datum und Uhrzeit der Versammlung, eine Namensliste der Teilnehmer, die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Tagesordnung, Anträge zur Tagesordnung, die Beschlüsse unter Angabe des Abstimmungsergebnisses. Auf Verlangen von Vorstandsmitgliedern müssen abgegebene Erklärungen in das Protokoll aufgenommen werden.
  • Jedem Vorstandsmitglied ist eine Abschrift des Sitzungsprotokolls über das Wiki verfügbar.
  • Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Vorstandsmitglied innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einwendungen erheben. Über Einwendungen wird in der nächsten Vorstandssitzung entschieden. Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden, gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt.
  • Den Mitgliedern wird die Mitschrift des Sitzungsprotokolls im Wiki zugänglich gemacht.
  • Ausnahme bilden vertrauliche Bestandteile.

§5 Mitgliederanträge

  • Anträge können durch Unterschriften der einfachen Mehrheit der Vorstandsmitglieder auf dem Mitgliedsantrag oder während der Vorstandssitzung bestätigt werden.

§6 Meinungsbildung

  • Der Vorstand nutzt die Mitglieder-Mailingliste um ein Meinungsbild der Vereinsmitglieder zu erhalten.
  • Abstimmungen haben Empfehlungscharakter und sind nicht bindend.
  • Gegenstand von Abstimmungen sind Themen welche eine Entscheidung durch den Vorstand benötigen.
  • Abstimmungsberechtigt ist jedes aktive Mitglied.

§7 Finanzen

  • Jedes Vorstandsmitglied kann über einen Betrag bis zu 50,- EUR monatlich frei im Sinne des Vereins verfügen.
  • Die Verwendung der Beträge muss auf der nächsten Vorstandssitzung gerechtfertigt werden.