Version 5.0.0, 23.12.2019
- Name
- Sitz
- Zwecke
- Mittel
- Mitglieder
- Organe des Vereins
- Die Generalversammlung (GV)
- Der Vorstand
- Das [z]-Gremium
- Die Kenner
- Der Serveradministrator
- Der Event Manager
- Notfallrecht
- Auflösung des Vereins
- Haftung
- Unterschrift
- Vereinskonto
- Dienstleistungen an Dritte
- Datenschutz
- Inkrafttreten, Gültigkeit und Version
Unter dem Namen ”zorg Verein” besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Verein hat seinen Sitz in St. Gallen, Schweiz.
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Betrieb und Finanzierung des vereinseigenen Servers
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Betrieb der Vereinswebsite
zorg.ch
und dem IRC-Server -
Gemeinsamer Besuch von Anlässen
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Organisation von Anlässen
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Förderung der digitalen Kultur
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Monatliches Treffen am 23. des Monats um 19:00 Uhr (Ortszeit, GMT+1) am Hauptbahnhof St. Gallen
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Zur Verfolgung der Vereinszwecke verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder sowie über Einkünfte aus Vereinsaktivitäten. Über die Verwendung von Überschüssen, welche nicht für den Betrieb des vereinseigenen Servers und entsprechender Rücklagen benötigt werden, verfügt, im Sinne der Vereinszwecke, die GV. Vereinsaktivitäten müssen kostendeckend sein. Der Verein kann nebst den erwähnten Einkünften auch Zuwendungen aller Art entgegennehmen, insbesondere auch Mehrbeiträge von Mitgliedern, welche als Spenden betrachtet werden.
Als Übersicht der geplanten und effektiven Einnahmen und Ausgaben während des Geschäftsjahres, wird durch den Kassier ein Budget und eine Rechnung geführt. Dieses muss jeweils der GV vorgelegt werden.
Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt jeweils am 01. Januar und endet am 31. Dezember des darauffolgenden Jahres.
Jede natürliche und juristische Person kann Vereinsmitglied werden, Aufnahmegesuche sind an ein Vorstandsmitglied zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, die GV hat ein Vetorecht. Der Aktuar pflegt eine Mitgliederliste über die aktuellen Mitgliederbestände, deren Eintrittsdatum sowie aktuelle Kontaktmöglichkeiten (Vor- und Nachname, E-Mailadresse). Diese Liste ist nicht öffentlich einsehbar und dient lediglich dem Vorstand zur Kontaktmöglichkeit von Mitgliedern.
Mitglieder haben Anspruch auf einen Benutzeraccount auf dem vereinseigenen Server, welcher mit einem eigenen Userhome einhergeht, welches jedem Mitglied für die eigenen Zwecke und Interessen zur freien Verfügung steht. Der Zugriff auf das eigene Userhome auf dem Server erfolgt grundsätzlich mittels SSH.
Die Mitgliederbeiträge betragen CHF 23.– pro Jahr und sind einmal jährlich zu begleichen (vorzugsweise per elektronischer Banküberweisung). Höhere Zuwendungen aus den Mitgliederbeiträgen werden als Spenden betrachtet.
Grundsätzlich ist ein Austritt aus dem Verein jederzeit möglich. Der Austritt muss aber mit einer Frist von mindestens einem Monat auf ein Monatsende schriftlich an den Vorstand eingereicht werden. Eine Begründung für den Austritt wird begrüsst.
Ein Mitglied kann jederzeit mit Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein Ausschlussentscheid wird durch den Vorstand gefällt und begründet. Ein Mitglied kann gegen den Ausschlussentscheid Rekurs einlegen, was zur Folge hat, dass dieser an der nächsten Generalversammlung behandelt wird.
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die Generalversammlung (GV, Vereinsversammlung)
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der Vorstand (zorg Vorstand)
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das [z]-Gremium
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die Kenner
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der Serveradministrator (Admin)
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der Event Manager
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt. Datum, Zeit und Ort wird durch den Vorstand bestimmt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder vier Wochen im Voraus schriftlich eingeladen. Dem Schreiben liegt als Beilage die vom Präsidenten erarbeitete Traktandenliste bei. Diese ist durch die Mitglieder zu prüfen und allfällige Ergänzungen sind innerhalb von zwei Wochen an den Präsidenten zu richten. Eine Woche vor der GV wird der finale Versand an die Mitglieder gemacht.
Die GV wählt jährlich den Vorstand, den Serveradministrator und den Event Manager. Der GV obliegt die Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung. Die GV behandelt zudem allfällige Ausschlussrekurse.
Der Aktuar ist dafür zuständig, dass ein ordentliches und vollständiges Protokoll der jeweiligen GV zusammengetragen wird. Er kann dazu einen oder mehrere Protokollschreiber benennen. Der Aktuar kümmert sich darum, dass die Protokolle für die Mitglieder zugänglich veröffentlicht werden und setzt diese über die Veröffentlichung in Kenntnis.
- Änderung der Statuten
- Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
- Genehmigung des Jahresberichtes
- Abnahme der Jahresrechnung und des Budgets für das folgende Geschäftsjahr
- Wahl und Abberufung des Vorstandes, des Serveradministrators, des Event Managers und einer Revisionsstelle
- Auflösung des Vereins
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
Beschlüsse können nur über die auf der Traktandenliste aufgeführten Verhandlungsgegenstände gefasst werden.
An der GV besitzt jedes Aktivmitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Juristische Personen üben ihr Stimmrecht durch einen ausdrücklich dafür bestimmten Vertreter aus.
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Aktuar und dem Kassier. Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen und führt die laufenden Geschäfte. Er trägt die Verantwortung für den datenschutzkonformen Umgang mit den dem Vorstand anvertrauten Personendaten der Mitglieder, und nutzt diese alleinig und ausschliesslich zur Erfüllung seiner Aufgaben.
Die Vorstandsmitglieder sind Teil der "Administrator"-Gruppe auf dem Git-Repository des Vereins. Die damit einhergehende Möglichkeit des Erteilen oder Entziehen von Zugängen auf den Quelltext der Vereinswebsite sind jeweils von dem Serveradministrator bestätigen zu lassen. Alle Vorstandsmitglieder sind in der Rolle "Reviewer" im Git-Repository für die Vereins-Dokumentationen hinterlegt, um allfällige Beiträge oder Änderungswünsche (Pull-Requests) überprüfen, freigeben oder ablehnen zu können.
Die Mitglieder des [z]-Gremiums dürfen sich im Internet oder auf ihrer Kleidung mit einem [z] schmücken. Ein Mitglied wird durch die Aufnahme in das [z]-Gremium automatisch Teil der Kenner und profitiert von den entsprechenden zusätzlichen Rechten und Privilegien. Über Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern in das [z]-Gremium entscheidet die Mehrheit des gesamten [z]-Gremiums.
Die Kenner bestehen aus Mitgliedern des Vereins, welche zusätzliche Rechte und Privilegien auf dem vereinseigenen Server, der Vereinswebsite, sowie dem Git-Repository des Vereins besitzen. Gegen die Mitgliedschaft einer Person in die Gruppe der Kenner hat der Serveradministrator ein zu begründendes Vetorecht. Die Aufnahme und den Ausschluss aus der Gruppe der Kenner regelt der Vorstand zusammen mit dem Serveradministrator.
Die Kenner erhalten mindestens "Developer"-Berechtigungen auf das Git-Repository des Vereins und somit vollen Zugang auf den Quelltext der Vereinswebsite, um für selbige Anpassungen und Erweiterungen beisteuern zu können. Es liegt im Ermessen des Serveradministrators, für Benutzeraccounts von Kennern auf dem vereinseigenen Server, das Recht su
auszuführen zu erteilen.
Der Serveradministrator kümmert sich um die technischen Belange des ordentlichen Serverbetriebes. Bei Auftreten einer Unregelmässigkeit zum normalen Betrieb, informiert der Serveradministrator umgehend den Vorstand. Der Serveradministrator besitzt als alleiniges Mitglied die vollen Rechte root
auf dem Server.
Der Serveradministrator ist Mitglied der "Administrator"-Gruppe auf das Git-Repository des Vereins und kontrolliert somit das Erteilen oder Entziehen von Zugang auf den Quelltext der Vereinswebsite.
Die Aufgabe des Event Managers ist es, neue Mitglieder anzuwerben. Dies geschieht durch das Bekanntmachen des Vereins, seines Zwecks, seiner Webseite, seiner Anlässe und seiner Mitglieder bei möglichen Neuzugängern. Für die Ausübung seines Amtes stehen dem Event Manager jährlich CHF 100.– zur Verfügung. Der Event Manager muss jeweils an der GV Rechenschaft über die Ereignisse und Ausgaben ablegen.
Um einen Missbrauch der Infrastruktur zu verhindern, behält sich das [z]-Gremium vor, durch eine 2/3-Mehrheit die Statuten zu ändern. Das [z]-Gremium behält sich ausserdem ein Vetorecht bei einer Statutenänderung, welche das Notfallrecht betrifft, vor. Zur Anwendung gelangt dieses Vetorecht nur, wenn innerhalb von 2 Wochen nach der Statutenänderung eine 2/3-Mehrheit des [z]-Gremiums der Anwendung dieses Rechts zustimmt.
Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit durch die GV beschlossen werden, wenn mindestens drei Viertel aller stimmberechtigter Mitglieder an der Versammlung anwesend sind. Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen an die Electronic Frontier Foundation (eff.org).
Für die Schulden des Vereins haftet dieser nur mit dem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Mitglieder, welche Vereinsaktivitäten im Namen des Vereins organisieren, welche aber nicht den Primärzwecken entsprechen. Diese haften selbst für eventuell entstandene Mehrkosten.
Im Rahmen der laufenden Geschäfte können solche durch Einzelunterschrift eines Vorstandsmitgliedes erfüllt werden. Für ausserordentliche Ausgaben ist eine Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig.
Die ordentliche Verwaltung, regelmässige Überprüfung und Freigabe von Mitteln aus dem Vereinskonto obliegt dem Kassier. Der Kassier ist bei der Konto-verwaltenden Gesellschaft als Verwalter und primäre Ansprechperson des Vereinskontos eingetragen, zusätzlich sind alle weiteren Vorstandsmitglieder als unterschriftsberechtigte Personen hinterlegt. Bei einem Wechsel eines Vorstandsmitgliedes - insbesondere dem Kassier - erfolgt die Änderungsmeldung, und gegebenenfalls Umschreibung des Konto-Verwalters, innerhalb eines Monats durch den bis zum Ende des betroffenen Geschäftsjahres amtierenden Kassier.
Auf eine Revisionsstelle wird grundsätzlich verzichtet. Die Wahl und Beauftragung einer solchen kann jedoch durch die GV beantragt werden.
Der Vorstand ist berechtigt, Drittpersonen Dienstleistungen im Rahmen der Vereinszwecke anzubieten. Die Konditionen definiert der Vorstand. Es ist zwingend sicherzustellen, dass der Zweck des Betriebes der Vereinswebsite, sowie deren Dienstleistungsangebot, dabei in keinster Weise beeinträchtigt wird, sowie keine Personendaten der Vereinsmitglieder Dritten zugänglich oder einsehbar gemacht werden.
Der Vorstand hält sich strikt an die allgemeinen Grundsätze aus dem Datenschutzgesetz hinsichtlich der Erhebung, Aufbewahrung und Handhabung von Mitgliederdaten, sowie achtet darauf (soweit es in seinen Möglichkeiten liegt), dass diese auch von allen weiteren Organen und Vereinsmitgliedern befolgt werden.
Der Vorstand kann an aktive Mitglieder einen Auszug der aktuellen Mitgliederliste zustellen, achtet aber darauf, nur die folgenden Informationen zu inkludieren: Pseudonym, Aufgabe, Mitgliedsstatus, Ein- oder Austrittsdatum.
Auf der Vereinswebsite werden weder Vereinsmitglieder, noch deren Mitgliedsdaten oder -status, publiziert.
Der Wunsch über Auskunft darüber, ob und welche Daten einer Person dem Verein bekannt sind oder von diesem bearbeitet werden, sind schriftlich an ein Vorstandsmitglied zu richten.
Die vorliegende Version 5.0.0
wurde aufgrund der letzten GV vom 23.12.2018 und Vorstandssitzung vom 13.11.2019 gemacht.. Alle Anpassungen zur Vorversion sind via Diff auf die Commits im Git-Repository des Vereins dokumentiert: https://github.com/zorgch/zorg-verein-docs
Diese Version der Statuten wurde vom Vorstand abgesegnet und wird an der GV am 23.12.2019 zur Annahme vorgelegt.